Etiketten Grundpreis

Preisetiketten mit Vordruck zur gesetzeskonformen Auszeichnung von Grundpreisangaben.

 

Gemäß der Preisangaben- und Fertigpackungsverordnung (PAngV) sind Einzel- und Onlinehänder verpflichtet, die Ware, die gewerbs- oder geschäftsmäßig an Letzverbraucher anbieten, mit dem Grundpreis zu deklarieren sind. Das heißt, dass neben dem Endpreis inkl. Umsatzsteuer auch der Preis für eine bestimmte Mengen- und Größeneinheit angegeben werden muss

Die Mengeneinheiten betragen jeweils 1 kg, 1 Liter (l), 1 Kubikmeter (m³), 1 Meter (m) oder 1 Quadratmeter (m²). Bei Waren mit weniger als 250 g oder 250 ml kann die Mengeneinheit auch mit 100 g bzw. 100 ml deklariert werden.

 

Die Preisangaben müssen auf alle Waren, die in Fertigpackungen, offenen Verpackungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, mit einem Grundpreis zu versehen sind.

 

Für die Auszeichnung des Grundpreises werden folgende Größen, Haftstärken und Aufdrucke besonders häufig verwendet:

 

  • Etikettengröße 29x28 mm rechteckig - Haftstärke G2 - permanent haftend
  • Etikettengröße 32x19 mm - Haftstärke 2 - permanent haftend
  • Etiekttengröße 26x16 mm rechteckig - Haftstärke G2 - permanent haftend - Aufruck schwarz

 

Etiketten für die Grundpreisauszeichnung werden zumeist auch mit Werbeaufdruck produziert. 

 

 

 

!!! Bitte beachten Sie unsere Mengenrabatte !!!

bereits ab 3 Kartons ist der Rollenpreis viel günstiger als bei Abnahme von 1 Karton 

Etiketten für Grundpreisauszeichnung - Unser Sortiment


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